Fairness und Respekt im Umgang und im Verhalten zu Geschäftspartnern und Kollegen. Jegliche Diskriminierung z.B. aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe, Alter, Religionszugehörigkeit oder Handicap wird abgelehnt.
Oberstes Gebot ist Verschwiegenheit gegenüber Dritten. Bei Erforderlichkeit der Einbeziehung weiterer Parteien für die Auftragsrealisierung wird nach Einverständnis des Auftraggebers die Verschwiegenheitspflicht mit dem Dritten vereinbart.
Jegliche Form von Korruption, Bestechung und Bestechlichkeit wird abgelehnt. Versuche dieser Art werden dem Auftraggeber umgehend gemeldet und können zum unmittelbaren Abbruch der Zusammenarbeit führen.